Außerordentlicher Kostensprung 2020 für die Pflege in München

ARGE Freie München fordert spürbare Verbesserungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung

Pflege

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 beklagen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege die fehlende Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser Geburtsfehler wurde auch in den vielen Novellierungen des SGB IX (Pflegeversicherungsgesetz) nicht behoben.

Angesichts der Verdoppelung der München Zulage (plus Jobticket) für alle Beschäftigten ab Januar 2020 der Landeshauptstadt München (ausgenommen Beamte) resultieren daraus zusätzliche Erhöhungen der Personalkosten, die von den Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege sowie den Heimbewohnerinnen und -bewohnern in der stationären Pflege oder den Sozialhilfeträgern übernommen werden müssen.

Am Beispiel der stationären Pflege ergäbe sich eine Erhöhung von 5 Prozent der Heimkosten. Rechnet man die jährlichen Tarifsteigerungen für Personalkosten (+3 Prozent) sowie die Erhöhung der Sachkosten (+1,0 Prozent) hinzu, ergibt sich eine Gesamtsteigerung von durchschnittlich ca. 9 Prozent für die Heimkosten in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2020. Oder anders ausgedrückt: der einrichtungsbezogene Eigenanteil der Bewohner (EEE) steigt um 300 € bis 375 € monatlich oder 3.600 € bis 4.500 € jährlich.

Eine Kostensteigerung in dieser Höhe muss solidarisch aufgefangen werden und darf die ohnehin schon hohen Belastungen für Betroffene und Angehörige nicht noch weiter steigern.

Hinzu kommen noch nicht detailliert vorauszusagende Mehrkosten durch die 2020 beginnende generalistische Pflegeausbildung. Statt bisher drei Auszubildende werden dann 9,5 Auszubildende auf eine Pflegehelferstelle angerechnet. Die verpflichtende Praxisanleitung wird erhöht und das erste Ausbildungsjahr wird nicht auf den Pflegeschlüssel angerechnet. Diese Maßnahmen führen bei gleichbleibenden Pflegeversicherungsleistungen zu noch nicht abschätzbaren Kostenerhöhungen für Pflegebedürftige. Im Krankenhausbereich übernimmt die Krankenversicherung alle Ausbildungskosten in vollem Umfang. Dieser Grundsatz muss auch für die Pflegeversicherung gelten.

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München fordert daher die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Pflegeversicherung (SGB XI) dahingehend zu ändern, dass ab 1. Januar 2020 die Deckelung der Leistungen aufgehoben wird. Stattdessen müssen die notwendigen Pflegeleistungen (entsprechend der Krankenversicherung / SGB V) in voller Höhe, mindestens aber zu 90 Prozent durch die Pflegeversicherung getragen werden.

Als Zwischenschritt möglich wäre ein Zuschlag auf die Leistungen der stationären und ambulanten Pflege um 300 € pro Pflegegrad und Monat für urbane Räume, die dem Personalbedarf in der Pflege mit Zulagen, wie der sogenannten „Ballungsraumzulage“, begegnen. Die Verdoppelung der München Zulage ist eine solche „Ballungsraumzulage“.

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München tritt dafür ein, dass den Ankündigungen zur Verbesserung von Bezahlung und Image in der Pflege alter Menschen auch Taten folgen müssen. Das „große“ Lebensrisiko der Pflege muss wie das „große“ Lebensrisiko Krankheit in einer humanen Gesellschaft solidarisch getragen und abgesichert werden.

 Günther Bauer

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Kontakt

Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern

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