Verdoppelung München Zulage / Jobticket

ARGE Freie München fordert Gleichbehandlung der Beschäftigten bei freien Trägern

Der Vorschlag von Oberbürgermeister Dieter Reiter vom 1. Mai 2019 und der Beschluss des Stadtrates vom 26. Juni zur Verdoppelung der München Zulage und Gewährung des Jobtickets haben eine wesentliche Hürde genommen: Der kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat in der Sitzung am 9. Juli sein Einverständnis für die geplanten Anpassungen bei der München Zulage erteilt. Die Verdoppelung der München Zulage von 135 € auf 270 € pro Monat wird damit tariflich fundiert.

Die ARGE Freie München begrüßt die Verbesserung der Einkommenssituation für die Beschäftigten in Diensten und Einrichtungen, die für die Infrastruktur Münchens und den sozialen Ausgleich unentbehrlich sind.

Die ARGE Freie München befürwortet auch ausdrücklich die politische Zielsetzung, dass neben den Beschäftigten der Landeshauptstadt München auch die Beschäftigten der freien Träger durch eine Erhöhung der Zuschüsse profitieren sollen. Eine andere Zielsetzung als die Gleichbehandlung freier Träger könnte die ARGE Freie München keinesfalls akzeptieren, da ihre Beschäftigten sonst gravierend benachteiligt wären. Durch Personalwechsel würden zudem Lücken in der Versorgung nicht behoben sondern allenfalls nur verlagert werden. Beispielsweise würde das Ziel der Landeshauptstadt München, freien Trägern im Rahmen der Münchner Förderformel gemeinsam den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz zu realisieren, schon für das Kita-Jahr 2019/2020 unterlaufen.

Die ARGE Freie München fordert daher die Landeshauptstadt München auf, sich dafür einzusetzen, dass die Grundlagen geschaffen werden, dass alle Mitarbeitenden sozialer, pflegerischer und erzieherischer Einrichtungen von der Verdoppelung der München Zulage und der Vergabe des Jobtickets profitieren. Die erforderlichen Mittel für die Zuschussnehmer im Rahmen des Haushaltes 2020 müssen zudem bei allen Referaten (Sozialreferat, Referat für Bildung und Sport, Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Referat für Arbeit und Wirtschaft) ebenfalls eingestellt werden.

Konkret heißt dies,

  • dass für den Haushalt 2020 die für die Erhöhung der Zuschüsse an freie Träger notwendigen Mittel in den Eckdatenbeschluss für alle Referate aufgenommen werden müssen; Kostenschätzungen liegen unseres Wissens bereits vor
  • dass auf Basis der tariflichen Regelungen auch die entgeltfinanzierten Einrichtungen (zum Beispiel stationäre Jugendhilfe) einbezogen werden
  • dass einfache Verfahren zur Umsetzung der Einbeziehung freier Träger angewandt werden.

Darüber hinaus fordert die ARGE Freie München, dass auch die umliegenden Gebietskörperschaften der Planungsregion 14 (z. B. Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck) analoge Beschlüsse zur Landeshauptstadt München fassen, um einer Abwanderung von Fachkräften aus den Landkreisen zu begegnen.

Die Mitglieder der ARGE Freie München sind ihrerseits bereit, alles zu tun, um die Verdoppelung der München Zulage und das Jobticket auch in ihren Verbänden flächendeckend umzusetzen.

Der Sprecher der ARGE Freie München, Dr. Günther Bauer, bringt es auf die Formel:
„Wenn die Verdoppelung der München Zulage und die Gewährung des Jobtickets Erfolg haben sollen, um die Einkommenssituation der Beschäftigten in München angesichts hoher Mieten und Lebenshaltungskosten zu verbessern, dann müssen alle Beschäftigten öffentlicher und freier Träger daran teilhaben. Andernfalls würden die Lücken in der Versorgung nur verlagert und Streit zwischen öffentlichen und freien Trägern provoziert. Der Kommunalwahlkampf wäre dann um ein Thema reicher“.

 

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Kontakt

Arge Freie München
Federführung: Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirk Oberbayern

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